Versicherungen


Pflegegeld 2017: Was bedeuten die Änderungen für Pflegebedürftige?

Ab 2017 gelten für rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige neue Regeln in der Pflegeversicherung.



Immer ältere, immer kränker und immer mehr Pflege!

Eigentlich ein Segen und eine erfreuliche Entwicklung: Die Menschen in Deutschland leben immer länger. Im Durchschnitt werden Männer 78,1 Jahre alt und Frauen 83,1 Jahre. Doch es gibt einen Haken: Die wenigsten Menschen haben das Glück, das Alter bei bester Gesundheit genießen zu können. Nur zu oft geht ein langes Leben auch mit kleineren und größeren Beeinträchtigungen einher. Fakt ist: Die Zahl der Deutschen, die medizinisch versorgt bzw. betreut werden müssen oder Pflege benötigen, wird in den nächsten Jahren rasant ansteigen.




Pflegereform: Was ist neu zum 01. Januar 2017?

Die wesentlichen Änderungen der Pflegereform sind folgende Punkte:

  • Einführung einer neuen Art der Begutachtung
  • Pflegegrade ersetzen die  bisherigen Pflegestufen
  • Deutliche Leistungsausweitung und höheres Pflegegeld



Pflegegrade ersetzen die bisherigen Pflegestufen

Der neue Pflegegrad 1 führt in Verbindung mit der neuen Art der Begutachtung dazu, dass in der nächsten Zeit rund 500.000 Personen den Zugang zum Pflegegeld erhalten. Das System wurde von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Fünf neue Pflegegrade ersetzen die bisherigen Pflegestufen. Die Leistungsempfänger der Pflegeversicherung werden automatisch ohne eine Begutachtung in die Pflegegrade umgruppiert. Die Infografik zur neuen Pflegeversicherung und die nachfolgende Aufstellung zeigt, wie die Umgruppierung der Pflegestufen in Pflegegrade erfolgt:


  • Pflegestufe 0 -> Pflegegrad      2
  • Pflegestufe 1 -> Pflegegrad      2
  • Pflegestufe 1 + eingeschränkte      Alltagskompetenz -> Pflegegrad 3
  • Pflegestufe 2 -> Pflegegrad      3
  • Pflegestufe 2 + eingeschränkte      Alltagskompetenz -> Pflegegrad 4
  • Pflegestufe 3 -> Pflegegrad      4
  • Pflegestufe 3 + eingeschränkte      Alltagskompetenz -> Pflegegrad 5



Reicht die Pflegeversicherung alleine aus?

Auch nach der neuen Reform bleibt die Pflegeversicherung nur eine Teil-Absicherung der Pflegekosten. Die Pflegeversicherung kann nur die finanziellen Risiken eines Pflegefalls abfedern, aber nicht gänzlich abdecken.

Fazit

Die Pflegereform und die neuen Regeln der Pflegeversicherung greifen ab dem 01. Januar 2017. Die Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung und notwendig, da die Deutschen immer älter werden und immer mehr ältere Personen Pflege benötigen. Endlich wird auch die geistige und seelisch bedingte Pflegebedürftigkeit mit der körperlich bedingten Pflegebedürftigkeit gleichgestellt. Die Pflegestufen werden durch Pflegegrade ersetzt. Insgesamt werden die Leistungen der Pflegeversicherung durch die Reform 2017 erweitert und erhöht. Die Pflegeversicherung ist und bleibt jedoch keine Vollversicherung. Wenn Sie sich und die eigene Familie vor den Kostenrisiken einer Pflege schützen wollen, dann ist eine private Vorsorge oder Pflegezusatzvorsorge zu empfehlen.

 
 

Dipl. Kfm. Rainer Küllmer
Finanz- und Versicherungsmakler